Allgemeine Geschäftsbedingungen mp-beratung GmbH
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber
1. Auftrag
- 1.1 Die mp-beratung GmbH berät ihre Kunden bei der Suche und Auswahl von Kandidaten für die Besetzung von Fach- und Führungsfunktionen. Ferner bietet der Auftragnehmer für Unternehmen Interims Management mp-beratung GmbH. Mit Abschluss eines Vertrages unter Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) beauftragt der Auftraggeber ein ausschliessliches Recruiting über die mp-beratung GmbH. Dieses ausschliessliche Recruiting (Executive Search) wird auch wirksam vereinbart, wenn die Parteien den Abschluss des Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB mündlich vereinbaren.
- 1.2. Diese AGB regeln ausschliesslich die Vertragsbeziehung zu Auftraggebern die im Sinne des Gesetzes Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Die Vertragsbeziehungen zu Auftraggeber die Endverbraucher sind, werden hierdurch nicht berührt.
- 1.3. Der Auftraggeber erkennt die Geltung dieser AGB durch seine Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Leistung der mp-beratung GmbH. Diese AGB gelten für sämtliche – auch zukünftige – Verträge des Auftraggebers mit der mp-beratung GmbH, auch wenn auf diese AGB nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Vereinbarung von AGB des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Diesen AGB entgegenstehende individuelle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der mp-beratung GmbH.
- 1.4 Die Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen mp-beratung GmbH Anforderungsprofil werden zwischen mp-beratung GmbH und dem suchenden Unternehmen abgestimmt und sollten vom Auftraggeber in Form einer Positionsbeschreibung der mp-beratung GmbH zur Verfügung gestellt werden.
- 1.5 Der Auftraggeber erkennt bei „Executive Search Beratungsaufträgen“ die ausschliessliche Such- und Auswahltätigkeit von mp-beratung GmbH und deren Ursächlichkeit für eine Neueinstellungen bzw. Rekrutierungen mp-beratung GmbH.
- 1.6 Zur Förderung eines optimalen Projektverlaufes wirkt der Auftraggeber am Suchprozess mit. Durch detaillierte Beschreibungen der Skills und ein zügiges und ausführliches Feedback zu Kandidaten und Profilen, kann der Auftraggeber den Projektablauf positiv beeinflussen.
2. Beratungshonorar / Kosten
- 2.1 Die Höhe des Honorars hängt von dem zu erwartenden Schwierigkeitsgrad ab und dem Jahresgehalt und wird vom Auftragnehmer im Einzelfall kalkuliert. Sollte das Honorar nicht im Einzelfall vom Auftraggeber kalkuliert worden sein, so gelten 25.5% des Jahresbruttoeinkommens (inkl. der Zusatzleistungen wie 13. bzw. 14. Gehalt oder Bonuszahlungen; ein Firmenwagen wird pauschal mit CHF 10`000.00 als Gehaltsbestandteil bewertet) der zu besetzenden Position bzw. bereits besetzten Position als vereinbart. Das Mindesthonorar beträgt CHF 16`000.00. Sollte für die Vermittlung von Interim Managern des Auftraggebers kein Honorar vereinbart worden sein, beträgt das Honorar 25.5% vom Jahresbruttoeinkommens zzgl. etwaiger variablen Bestandteile. Für die Vermittlung von freien Mitarbeitern und/oder Freelancern wird als Honorar 25.5% auf die von den Freelancern Auftraggeber gestellten Rechnungen berechnet. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Wird ein Interim Manager oder ein Freelancer zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber fest angestellt, so ist ein Honorar von 25.5% inklusive der variablen Bestanteile fällig. Die einmalige Leistungsvergütung basiert auf dem gesamten Jahresbruttogehalt bei 100 % Arbeitsbelastung (fixer und variabler Anteil ohne Mehrwertsteuer).
3. Erfolgshonorar
- 3.1 Kommt es innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten zu einer Einstellung oder sonstigen Beschäftigung durch den Auftraggeber eines durch mp-beratung GmbH präsentierten Kandidaten, ist ein Beratungshonorar in Höhe von 25.5 % des Bruttojahresgehalts inklusive der variablen Bestandteile des eingestellten Kandidaten vom Auftraggeber zu entrichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich aus diesem Grunde auch ungefragt, der mp-beratung GmbH über die Einstellungen bzw. Beschäftigung des Kandidaten zu informieren. Das vorstehende Honorar ist ebenfalls vom Auftraggeber zu zahlen, wenn Interim Manager des Auftraggebers innerhalb von 24 Monaten nach dessen Beendigung eingestellt oder in sonstiger Weise beschäftigt werden sollten.
- 3.2 Vermittelt der Auftraggeber einen von mp-beratung GmbH präsentierten Kandidaten ein anderes Unternehmen und/oder wird der Kandidat von einem verbundenen Unternehmen abgeworben, ist der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars verpflichtet und der Auftraggeber behandelt den Fall in der Honorarabrechnung so, als wäre der Kandidat vom Auftraggeber direkt eingestellt worden.
- 3.3 Gerne vereinbart mp-beratung GmbH mit dem Auftraggeber projektbezogen eine Nachbesetzung, falls ein vom mp-beratung GmbH vorgestellter Kandidat innerhalb der Probezeit das Unternehmen verlässt und der mp-beratung GmbH dies bei Auftragserteilung schriftlich bestätigt hat. mp-beratung GmbH startet den Suchprozess dann honorarfrei ein weiteres Mal, um eine erneute Besetzung der Position zu ermöglichen. Zur Nachbesetzung muss der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen ab Kündigung des Mandatsverhältnisses die mp-beratung GmbH schriftlich auffordern. Der mp-beratung GmbH startet die Nachbesetzung dann innerhalb von 4 Wochen; eine spätere Nachbesetzung wird als ein neu vergebener Auftrag gewertet. Eine Nachbesetzung ist vom mp-beratung GmbH nicht zu leisten, wenn sich die Aufgabeninhalte der neu zu besetzenden Position verändern oder nach einem veränderten Kandidatenprofil gesucht wird. Eine Nachbesetzung durch mp-beratung GmbH gilt als erfüllt, wenn der Auftraggeber einen Vertrag mit einem vom mp-beratung GmbH im Rahmen des Nachbesetzungssuchlaufes vorgestellten Kandidaten unterzeichnet oder wenn der mp-beratung GmbH mindestens 50 potenzielle Kandidatenansprachen getätigt hat. Die Nachbesetzung einer bereits nachbesetzten Position wird ausgeschlossen. Ebenso wird eine Aufrechnung mit offenen Honoraren ausgeschlossen.
- 3.4 Wenn ein vom mp-beratung GmbH initiativ vorgestellter Kandidat, für dessen Suche der mp-beratung GmbH keinen Auftrag hatte, eingestellt wird, ist der Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zur Zahlung eines einmaligen Pauschalhonorars in Höhe von 25.5 % des Jahresbruttoeinkommens inkl. der variablen Bestandteile verpflichtet.
- 3.5 Stellenanzeigen und eignungsdiagnostische Tests werden vom mp-beratung GmbH gesondert angeboten und abgerechnet.
- 3.6 Rechnungen sind mit Zugang beim Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber wird ein Zahlungsziel von 5 Kalendertagen eingeräumt. Alle Honorare und Preise der mp-beratung GmbH Nettoangaben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird vom mp-beratung GmbH separat in Rechnung gestellt. Als Verzugszinsen werden 10% über dem Basiszinssatz der Schweizerischen Nationalbank vereinbart.
- 3.7 Der Auftrag ist beendet, wenn ein Kandidat eingestellt wird, der Auftraggeber die Position nicht mehr besetzen möchte bzw. den Vertrag kündigt oder wenn mp-beratung GmbH mindestens drei Kandidaten präsentiert hat und alle vom Auftraggeber abgelehnt wurden. Ferner ist mp-beratung GmbH berechtigt die Bearbeitung des Auftrags jederzeit fristlos zu kündigen. Im Falle der Projektbeendigung ist das Honorar entsprechend dem Projektfortschritt zum Zeitpunkt der Beendigung fällig. Bereits vom Auftraggeber gezahlte Leistungen sind an die mp-beratung GmbH nicht rückerstattungspflichtig. Unabhängig von einer Vertragsbeendigung ist das Honorar sofort auf Basis von mindestens 25.5 % des Bruttojahresgehaltes fällig, wenn ein vom mp-beratung GmbH vorgestellter Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung eingestellt oder in sonstiger Weise vom Auftraggeber beschäftigt wird.
- 3.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen der Förderung eines optimalen Projektablaufes der mp-beratung GmbH ein qualifiziertes Feedback zum Kandidatenprofilen innerhalb von 5 Werktagen nach Vorstellung durch die mp-beratung GmbH zu geben. Für bereits stattgefundene Interviews zwischen dem Auftraggeber und den Kandidaten hat dieses Feedback innerhalb von 2 Werktagen zu erfolgen. Die mp-beratung GmbH kann das Feedback schriftlich vom Auftraggeber einfordern (z.B. per Email) mit einer Fristsetzung von mindestens fünf weiteren Werktagen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Feedback, so hat die mp-beratung GmbH das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und 50 % des zu erwartenden Honorars (25.5 % vom Bruttojahreseinkommen inkl. variabler Bestandteile) in Rechnung zu stellen. Das Honorar gilt dann als fällig und verdient, wird ein beauftragter Suchauftrag durch den Auftraggeber in Eigenregie besetzt, so verpflichtet sich dieser der mp-beratung GmbH hierüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, in Kenntnis zu setzen (per E-Mail), um eine Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Findet eine solche Information nicht statt, hat die mp-beratung GmbH das Recht 50 % des zu erwartenden Honorars in Rechnung zu stellen.
- 3.9 Die Reise- und Bewirtungskosten der Berater von mp-beratung GmbH und der Kandidaten zu den Interview- und Präsentationsterminen werden vom mp-beratung GmbH zunächst nur vorgeleistet und dem Auftraggeber weiter berechnet. Durch Zusammenlegung von Reisen für unterschiedliche Aufträge, versucht der mp-beratung GmbH die anteiligen Kosten für den Auftraggeber möglichst gering zu halten. Auf Wunsch vereinbart der mp-beratung GmbH für die Reisekosten der Berater mit dem Auftraggeber eine Projektpauschale.
4. Gewährleistung / Haftung
- 4.1 Eine Gewährleistung oder Haftung von mp-beratung GmbH dafür, dass ein ausgewählter oder empfohlener Kandidat – gleich ob Festanstellung, Teilzeitanstellung, Interims Manager oder Freelancer – die vom Auftraggeber gesetzten Erwartung nicht erfüllt oder bestimmte Ergebnisse nicht erzielt, wird vom mp-beratung GmbH nicht übernommen. Man übernimmt auch keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Kandidaten gemachten Angaben oder vorgelegten Dokumente, wie Zeugnis, Arbeitserlaubnis, Lebenslauf, etc.
- 4.2 Man ist frei von jeglichen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen, die sich aus der Arbeit vom mp-beratung GmbH präsentierten Kandidaten für den Auftraggeber direkt oder indirekt ergeben. Für eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten hat der Auftraggeber eine eigene Versicherung abzuschliessen.
- 4.3 Man haftet für eigenes zu vertretendes Verschulden nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden auf Grund von Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingenden gesetzlichen Haftungsgründen. Man haftet für eigenes Verschulden bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 4.4 Man haftet auch für seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern nach den vorstehenden Regelungen. Etwaige Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten sind ausschliesslich diesem gegenüber geltend zu machen.
- 4.5 Eine über die in Ziffer 3.1 bis 3.4 hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
5. Vertraulichkeit
- 5.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen und Daten von mp-beratung GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt mp-beratung GmbH Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als befugt gilt die Übermittlung von Kundendaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragte Unternehmen, wie z.B. Researcher, freie Berater oder die mp-beratung GmbH gesprochenen Kandidaten.
- 5.2. Man verpflichtet sich, sämtliche, während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- 5.3. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Sollte der Auftraggeber eine vertrauliche Kommunikation wünschen, so hat er dies im Rahmen der Auftragserteilung mitzuteilen.
- 5.4. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Kandidaten, mit früheren oder dem aktuellen Arbeitgeber des Kandidaten Kontakt aufzunehmen.
6. Schriftformerfordernis
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen sollen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
7. Datenschutzerklärung
- „Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webdienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglicht. Die durch die Cookies erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschliesslich der IP-Adresse) wird mp-beratung GmbH einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls mp-beratung GmbH Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Der Betroffene kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in der Browser Software verhindern; mp-beratung GmbH weist den Betroffenen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich genutzt werden können. Durch die Nutzung dieser Website erklärt sich der Nutzer mit der Bearbeitung der über den betroffenen erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
8. Gerichtsstand, Vertragssprache, anwendbares Recht
- Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz der mp-beratung GmbH in Balgach, als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Schweiz hat. Ist der Kunde Verbraucher, bzw. keine der vorstehend genannten Personen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt das Schweizer Recht. Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.
9. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.